Hallo,
Auszug aus einem Artikel aus einer gestrigen Zeitung:
Gericht ebnet Weg zurück zur Gewichtsbesteuerung
Rechtmäßigkeit der Steueranhebung bezweifel
- Die Entscheidung war klar und deutlich:"Die Vollziehung des Kraffahrzeugsteuerbescheides vom 8.8.2005 wird ausgesetzt."
Hinter den nüchternen Worten des 6.Senats des Finanzgerichts in Köln verbirgt sich für die Besitzer hubraumstarker Geländewagen ( auch unsere Fahrzeuge ) ein Etappensieg.
Im Mai des Jahres 2005 hatte die Bundesregierung die Besteuerung der oben genannten Fahrzeug drastisch erhöht und damit Mehreinnahmen in Millionenhöhe erwartet.....an der Rechtmäßigkeit dieser Anhebung äußerte nun das Finanzgericht Köln in seinem Beschluss ernstliche Zweifel. Nach seiner Ansicht ist bei diesen Fahrzeugen im Hinblich auf das EU-Recht auch weiterhin eine "Gewichtsbesteuerung" vorzunehmen. Der Senat hat allerdings gegen seine Entscheidung die Beschwerde beim Bundesfinanzhof zugelassen. ( Also geht es bestimmt in die nächste Runde )
Nach Aufhebung der nationalen Bestimmung sei für die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen (Az.:6V 3715/05)
Wie aus der Finanzverwaltung zu vernehmen ist, können entsprechende Einspruchsverfahren mittlerweile bundesweit im Hinblick auf dieses Verfahren zum Ruhen gebracht werden.
Also Leute, alle Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn die Gewichtsbesteuerung nicht mehr berücksichtigt wurde !!!!
Gruß
Leisch