Hallo und guten Morgen,
dieses Thema ist altbekannt und trotzdem habe ich eine formale Frage dazu.
Unser "Langer" - also Vivaro 2,5 CDTI Kombi mit langem Radstand - ist vom Finanzamt als Lastkraftwagen eingestuft worden (zul. Gesamtgewicht lt. KFZ-Schein: 3070 kg). Die KFZ-Schein-Kopie liegt im übrigen dem Finanzamt vor.
Wir zahlen also 185 Euro/a KFZ-Steuer. So weit, so gut.
Im KFZ-Schein steht in den Ergänzungen unten: ..."FZ entspr. EG-RL: AF=Mehrzweckfahrzeug"... "Ziff.1: FZ ist techn. ein Kombinationskraftwagen".
Ja was denn nun? Lastkraftwagen? Kombinationskraftwagen? Mehrzweckfahrzeug AF...?
Sofern das steuerrechtlich keine Auswirkungen hat, soll´s egal sein; mir geht es allein um die richtige Begriffsfindung ... nicht das in den "LKW" dann noch diese Maut-OBU einbauen muß und sonntags nicht fahren darf ...
Kann jemand von Euch da zur Klärung beitragen?
Danke und Grüße aus dem frühlingshaften nördl. Ruhrgebiet/südl. Münsterland
jopi