Hallo HDI-Fahrer,
mit Urteil vom 16.12.06 hat das Amtsgericht Köln das sog. "Lichtflackern", eine durch das elektronische Motormanagement bei HDI-Dieselmotoren verursachte Beeinträchtigung der Fahrlichtstabilität, als Mangel anerkannt und den beklagten Peugeot-Händler in dem Fall (Peugeot 807 HDI) nach mehr als 3 Jahren Auseinandersetzung zum Ausgleich der Wertminderung sowie der Sachverständigen- und Verfahrenskosten verurteilt. Seitens des beklagten Händlers Peugeot Rheinland wurde in Abstimmung mit Peugeot Deutschland das "Lichtflackern" und das ungewöhnlich häufige Durchbrennen der Fahrlichtbirnen als eine durch den Käufer hinzunehmende Beeinträchtigung dargestellt, da sie durch die fortschrittliche elektronisch gesteuerte Abgasreinigung bzw. den Dieselpartikelfilter ausgelöst werde.
Die langwierige Klärung des Falles und schließlich die juristische Eskalation wurde insbesondere durch die Verzögerungsstrategie des Händlers (Scheinreparaturen, Ankündigung technischer Lösungen durch Peugeot Deutschland, schließlich offizielle Anerkennung, aber auch Bagatellisierung des "Mangels")verursacht. Schließlich stellten zwei Sachverständige unabhängig voneinander fest, dass ein Mangel vorliege.
Falls Interesse an Details und Belegen zu dem Urteil und seinem technischen Hintergrund sowie der eigenartigen Kundenorientierung Peugeots besteht,nehmt bitte Kontakt auf.
Mit freundlichen Grüßen!
CM