Willkommen! Anmelden Kostenlos registrieren!

Langzeittest.de
Autos im langjährigen Alltagstest bei Privatpersonen
Diskussionsforen zu unseren Testfahrzeugen


Erweiterte Suche

Einbau AHK und Bescheinigung des vorschriftsgemäßen Anbaus (2173 Klicks)

In diesem Forum können zur Zeit keine Beiträge verfasst oder geändert werden. Eine Anmeldung ist ebenfalls nicht möglich.
Paulchen67 (Gast)  
24.04.07
Hallo,

ich habe im virtuellen Aktionshaus eine abnehmbare Anhängerkupplung, mit original Opel E-Satz für meinen Zafi A gekauft und eingebaut. Bei der Kupplung handelt es sich um die Oris E382, die auch ab Werk verbaut wurde. Diese hat eine E1... Nummer. Eine Tüv-Vorführung ist somit nicht notwendig.
Nachdem ich die Kupplung selbst eingebaut hatte, habe den TÜV sicherheitshalber noch einmal angerufen um nachzufragen, ob ich den vorschriftsgemäßen Einbau der AHK durch eine Fachfirma bestätigen lassen muss. Die Dame am Telefon hat mir jedoch gesagt, dass das Mitführen der Montage- und der Bedienungsanleitung wegen des Vorhandenseins der E1-Nummer ausreicht. Ich bin mir aber nicht sicher, ob diese Auskunft korrekt ist, weil ich schon öfters gelesen habe, dass der fachgerechte Anbau bestätigt werden muss. Hat sich da in letzter Zeit etwas geändert? Auf der Oris-Homepafe kann man extra ein Formular zur Bestätigung herunterladen.

Andererseits stellt sich die Frage, ob da überhaupt jemand nach schaut. Schließlich sind alle Teile von Opel auch selbst optional ab Werk vorhanden und im FZ-Schein ist der Betrieb mit Anhänger bis zu einer Last von 1500 kg schließlich serienmäßig eingetragen.

Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?

Grüße
Paulchen67
ThemaAutorDatum/Zeit

Einbau AHK und Bescheinigung des vorschriftsgemäßen Anbaus (2173 Klicks)

Paulchen6724.04.07

Re: Einbau AHK und Bescheinigung des vorschriftsgemäßen Anbaus (651 Klicks)

Rochie06.07.07

Re: Einbau AHK und Bescheinigung des vorschriftsgemäßen Anbaus (902 Klicks)

Rochie06.07.07



© 2000-2017 Langzeittest.de e.V. wwwlangzeittestde