Hallo zusammen,
die zwingende Winterverordnung für motorbetriebene Fahrzeuge ist in D in Kraft: Bei winterlichen Straßen mit
entsprechender Ausrüstung (Winter- oder Ganzjahresreifen (keine Sommerreifen mit M+S Symbol!!!), Scheibenfrostschutz etc.)
unterwegs. Nun ja. Eigentlich ist alles klar, oder?
Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht in D. Auch wenn das die Industrie gerne vorgaukelt...Fast!
Was macht der Autofahrer eines brandneuen Fahrzeugs für das es durch Schläfrigkeit des Autoherstellers keine Winterreifen auf dem Weltmarkt gibt?Bsp: 195/60R16C 99/97 für GalaxyII, Sharan und Alhambra vor wenigen Jahren
Aktuelles Beispiel: der neue Sprinter von Mercedes. Lieferbar: Sommer- und Ganzjahresreifen. Wird der Fahrzeughalter per Gesetz gezwungen jetzt Ganzjahresreifen zu seinem Satz Sommerreifen zu kaufen um kein Bußgeld oder gar Punkte in Flensburg zu bekommen und vielleicht wenn wirklich gute Winterreifen auf dem Markt den dritten Satz Reifen zu kaufen?
Der freie Reifenhandel kommt an SprinterII-Winterreifen z. Zt. nicht dran.
Gestern endlich Entwarung: Lieferbarkeit von Winterreifen für SprinterII
durch Mercedes-Vertragshändler gesichert.
Haben wir Endkunden so einen Tiefschlaf der Autohersteller verdient?:´-(
Gruß
Bernhard