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BGH: Autokäufer bekommt Geld für nutzlose Zusatzausstattung zurück = (920 Klicks)

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soopo (Gast)  
20.07.05
BGH: Autokäufer bekommt Geld für nutzlose Zusatzausstattung zurück =

Karlsruhe (dpa) - Wer ein neues Auto mit einer Zusatzausstattung
ausrüstet und den Wagenkauf dann wegen Mängeln rückgängig macht, kann
die Kosten vom Autohändler zurückverlangen. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein Bauunternehmer hatte einen
Firmenwagen gekauft und ihn hinterher unter anderem mit
Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Tempomat, Autotelefon und
Navigationssystem ausgestattet. Weil das Fahrzeug aber zahlreiche
Fehler aufwies, die sich nicht beheben ließen, einigten sich die
Beteiligten auf eine Rückabwicklung des Geschäfts. Der Unternehmer
verlangte daraufhin rund 5500 Euro für die Zusatzausstattung sowie
für Überführung und Zulassung. (Aktenzeichen: VIII ZR 275/04 vom 20.
Juli 2005)

Das Karlsruher Gericht gab ihm im Wesentlichen Recht, reduzierte
den Anspruch allerdings um rund 20 Prozent, weil der Besitzer den
Wagen schon ein Jahr lang genutzt hatte. Nach den Worten des Gerichts
sind Aufwendungen für ein Auto, das sich später als mangelhaft
erweist und deshalb zurückgegeben wird, in der Regel als «vergeblich»
anzusehen. Deshalb kann der Käufer diese Kosten auf den Händler
abwälzen.
(Internet: www.bundesgerichtshof.de)
dpa wj yyswb pk
201338 Jul 05
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BGH: Autokäufer bekommt Geld für nutzlose Zusatzausstattung zurück = (920 Klicks)

soopo20.07.05



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