Hallo,
das ist so leider nicht ganz richtig.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Reimporten:
1. Ein VERMITTLER tätigt das Geschäft. Das heißt er bestellt in deinem Namen im Ausland einen Wagen. Du erhälst dann quasi eine Rechnung vom Nissanhändler in Belgien, bzw. du bekommst die von dem Vermittler bezahlte Rechnung, die du dann begleichen mußt. Der Verkäufer im Ausland ist dein zuständiger Partner
2. Ein VERKÄUFER tätigt das Geschäft. Das heißt du bestellst bei einem Händler nach DEUTSCHEM RECHT einen Wagen. Er ist dann auch für Mängel und Rückabwicklung dein zuständiger Partner.
Zwei kleine aber riesige Unterschiede zum Thema Reimport. Denn Reimport ist nicht gleich Reimport.
Mfg
Chris
Mfg
Chris
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