Im Bonusheft "Zugwagen-Spezial" der Zeitschrift "Caravaning" vom August 2005 habe ich eine interessante Information gefunden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht ist ja allgemein geläufig, wie aber verhält es sich mit dem Gespanngewicht bezüglich erhöhter Anhängelasten (bis 10 oder 8 % Steigung)?
Zitat "Caravaning"
Die (erhöhte Anhängelast)dürfte man unter Berücksichtigung des Gespanngewichts ja allenfalls bei leerem Zugwagen nutzen. Das aber scheidet glücklicherweise aus, bestätigt das KBA (Kraftfahrtbundesamt), denn im Verfahren für erhöhte Anhängelasten von 1974 "ist ein Gesamtgewicht des Zuges nicht enthalten; bei der zusätzlichen Prüfung bleibt es deshalb in der Regel unberücksichtigt".
Das KBA im Klartext:"Eine erhöhte Anhängelast kann wie angegeben genutzt werden, auch wenn dabei das auf dem Fabrikschild (für 12% Steigung) angegebene Gesamtgewicht des Zuges überschritten wird."
Quelle: Bonusheft Zugwagen-Spezial ; Caravaning 8/2005
Wußtet Ihr das? Ich bisher nicht!