Hallo!
Also mit den Garantiebedingungen sieht es wie folgt aus:
- Wenn Dein Touri ein Werksdienstwagen oder Halbjahreswagen war dann bekommst Du normalerweise nur 1 Jahr GW-Garantie die Du zum Auslauf der Werksgarantie abschließen kannst. Achtung: 3 Monate Wartezeit bis die Garantie greift - und dann gilt sie für 12 Monate und ist, wenn die Schadensquote passt, immer wieder verlängerbar
- Wenn es eine Tageszulassung oder ein Vorführer war und bei Umschreibung nicht älter als 6 Monate dann gehen, bis das Teil 2 Jahre alt wird, 24 Monate zu verlängern und hier dann ohne Wartezeit!
Die Bedingungen sind bei beiden Fällen immer die Gleichen, der Preis ist aber, je nach Motor, bei der 2-jährigen sogar manchmal niedriger als bei der einjährigen!
Dein Touri muss entweder Scheckheftgepflegt sein (Wartungsnachweise bzw. Kopie Serviceheft muss mit eingereicht werden) oder zum frischen Service. Die Garantie zahlt auch nur wenn Du beim :-D den Service zukünftig durchführen lässt, Fremdwerkstätten zählen nicht!
Wenn Du weitere Fragen hast schick mir eine Mail, arbeite bei einem :-D und mache dort nix anderes als Versicherung und Garantien!
Grüße
Karsten