Soeben hat sich der TÜV noch mal bei mir gemeldet:
OTTI lies mal dieses Dokument ganz genau durch!!
Dort steht auch drin, daß die Reifenveränderung bei einer Befassung der Zulassungsstelle mit den KFZ-Papieren - es kann auch ein anderer Grund sein (z. B. Namensänderung durch Heirat) - eingetragen werden muß.
Welche Zulassungsstelle ändert Papiere auf Zuruf? Ich kenne keine.
Also führt der Weg zur Nutzung des niedrigeren Lastindex (in dem Fall 91) bzw. Geschwindigkeitsindex (beim 1,9 TDI DSG 5-Sitzer reicht hier auch T) immer erst zum TÜV oder Dekra.
Solange Du nichts mit der Zulassungsstelle in irgend einer Form am Hut hast, hat Deine Aussage Gültigkeit. Ich persönlich würde aber den für uns Autofahrer, die sich in diesem Berich nicht so gut auskennen bzw. nicht so fachkundig sind immer den Weg über den TÜV oder Dreka gehen, damit der "kleine Mann" aus dem Schneider ist.
Aber was ist im Falle eines Unfalls? Die Versicherung kann Zahlungen verweigern, da das Fahrzeug nicht der ABE entspricht - dazu gehört auch die Bereifung. Wenn man diese Folgen in Betracht zieht, dann sind die 27 Euro (TÜV Tuttlingen) gut angelegt. Und dann liegt im Falle eines Falles der "schwarze Peter" beim TÜV. Der muß das ganze dann mit der Versicherung regeln.
Gruß
Karl-Heinz