moin otti,
zuerst mußt du unterscheiden: ist der wowa in den niederlanden noch zugelassen, kannst du ihn mit den vorhandenen kennzeichen einführen. bei anmeldung in deutschland werden dann originalpapiere und kennzeichen eingezogen. ist der wagen abgemeldet, besorgst du dir ein kurzzeitkennzeichen und holst den wohnwagen inkl. aller papiere nach deutschland.
mit der fahrgestellnummer besorgst du dir vom kba eine unbedenklichkeitsbescheinigung (brauchst du für die zulassung; sagt aus, daß der wagen nicht gestohlen ist).
hier der link zum antrag der unbedenklichkeitsbescheinigung.
beim tüv mußt du eine vollabnahme (§21 stvzo) machen (geht leichter mit den original wohnwagenpapieren). vorteilhafter ist es aber, wenn du vom hersteller des wowa eine eg-übereinstimmungsbescheinigung (eg-typ-genehmigung) bekommen kannst. dann entfällt die teure vollabnahme.
anschließend mit allen unterlagen (inkl. kaufvertrag als verfügungsberechtigung) beim straßenverkehrsamt anmelden. dort erhälst du den deutschen brief.
einen einfuhrzoll oder sonst irgendetwas mußt du nicht bezahlen.
so, ich hoffe, das war alles! noch fragen?:-D
Gruß Uwe, genannt fisheye