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Re: HU bei neuen WW (267 Klicks)

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ThomasA (Gast)  
21.04.06
Ich kann helfen, da "vom Fach"
Falls es im Detail interessiert: In der Anlage VIII zur StVZO ist die Durchführung und auch die Zeitabständer der Hauptuntersuchung geregelt. Da steht u.a.:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse £ 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage
a) bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung - 36 Monate
b) für die weiteren Hauptuntersuchungen - 24 Monate



Also: es stimmt: wenn zulässige Gesamtmasse (also in etwa zGG) <= 750kg -dann erstmals nach 3 Jahren

Thomas
ThemaAutorDatum/Zeit

HU bei neuen WW (1191 Klicks)

cabr14.04.06

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Helmut14.04.06

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Uwe Schmidt14.04.06

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Helmut14.04.06

Re: HU bei neuen WW (293 Klicks)

cabr17.04.06

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Utze21.04.06

Re: HU bei neuen WW (267 Klicks)

ThomasA21.04.06

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Uwe Schmidt21.04.06

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ThomasA21.04.06

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cabr21.04.06

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Uwe Schmidt22.04.06

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cabr22.04.06

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Helmut21.04.06

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cabr11.05.06



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