Hi Carsten,
cabr schrieb:
> Die 100er Zulassung erhält immer noch der Wohnwagen und der
> Zugwagen muß dazu passen (Leergewicht etc.), braucht aber
> nicht extra dafür zugelassen sein.
..... ist in meinem Fall nicht ganz richtig!
In der 100er Genehmigung steht sowohl das WW-Kennzeichen, als auch das Zugfahrzeug-Kennzeichen. Es ist also nicht möglich, einfach das Zugfahrzeug zu wechseln und die 100er Genehmigung trotzdem zu erhalten.
Nach dem Unfall mir meiner Transe und der Neuanschaffung des Vivis, mußte ich mit dem Vivi-WW-Gespann beim TÜV vorfahren, um auf diese Gespannkombination die 100er Zulassung wieder zu erhalten.
Die Genehmigung bezieht sich nicht auf ein Einzelfahrzeug, sondern auf die individuelle Kombination.
Würde ich einen fremden WW, gleichen Gewichtes und mit 100er Zulassung an den Haken nehmen, dürfte ich mit diesem nur 80kmh fahren.
Evtl. ist das aber auch nur so bei meiner 80:100 Variante ohne AKS.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend