Das Bundesverkehrsministerium hat heute bekannt gegeben, dass Anhänger, die mit sogenannten Movern ausgerüstet sind, im Moverbetrieb zukünftig nur noch von Personen bewegt werden dürfen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse BE-M sind.
BE-M ist eine Zusatzausbildung zum normalen Anhängerführerschein, der sich speziell auf das Führen von Anhängern mit Movern bezieht. Die Ausbildung für diese Fahrerlaubnis kann in jeder Fahrschule absolviert werden, die einen Anhänger mit Mover für die Ausbildung bereit hält.
Ausbildungsinhalte sind u.a.:
-freies rangieren mit mindestens 25 m Abstand des Mover-Bedieners vom Anhänger
-einparken in Lücken, die nicht breiter sind als Anhängerbreite + 10cm
-ankuppeln mit Mover
Die Entscheidung, einen Mover-Führerschein einzuführen, erfolgte laut Bundesverkehrsministerium aus der Tatsache, dass speziell auf Campingplätzen sehr viele Unfälle mit Mover angetriebenen Wohnwagen passiert sind.
Die neue Fahrerlaubnis BE-M muss laut BMV auch von Inhabern der Fahrerlaubnis BE erworben werden, wenn Anhänger mit Movern bewegt werden sollen.
Schöne Bescherung
Gruß
CC