Hallo zusammen!
Unter der Überschrift "Immer schön wach bleiben" berichtet die "ADAC freizeit mobil" 2/2005, dass nach dem Tiroler Campinggesetz von 2001 jegliches Nächtigen in Wohnwagen, Wohnmobilen, Kraftfahrzeugen usw. außerhalb von Campingplätzen verboten ist. Daher ist auch Manfreds Schlafpause auf einem AB-Rasrplatz strafbedroht, Maximalhöhe 220€ - schönes Urlaubsland!
:-((
Gruß
Rolf