moin carsten,
hoffentlich wird das gesetz verabschiedet, und zwar bald!!!! dann darf ich auch!!!! wohl wissend, daß der vectra dann aber sowas von mühe hat:-))!
cabr schrieb:
>
> Anhänger zGG,1:1,100 km/h fahren dürfen, wenn das Zugfahrzeug
> mit ABS ausgerüstet ist und der Caravan mit Bremse und
> hydraulischem Schwingungsdämpfer (sind hier Stoßdämpfer
> gemeint?)
jau, diese dämpfer in reifennähe an der achse
ausgerüstet ist. Die Bereifung des WW darf höchstens
> 6 Jahre alt sein und keinen Zuschlag zum Lastindex haben (was
> immer das heißen mag?).
manche reifen haben eine tragkraft von sagen wir 600kg bei einer geschwindigkeit von sagen wir 100km/h. dieser reifen verkraftet auch sagen wir 700kg bei 80 km/h. dies wäre ein zuschlag zum lastindex zulasten der geschwindigkeit. für die 100km/h-zulassung muß der wowa-reifen mind. 120 km/h bei voller tragfähigkeit abkönnen!
Außerdem müssen WW oder Zugfahrzeug
> mit technischen Einrichtungen versehen sein, die per
> Gutachten nachweisen, dass ein sicherer Betrieb des Gespanns
> bis 120 km/h gewährleistet ist. Hier sind Einrichtungen wie
> Anhänger ESP von Opel, BMW oder VW gemeint oder z.B das LEAS
> System am Anhänger.
ich habe gehört/gelesen, daß
entweder ask oder anhänger-esp o. ä. vorhanden sein müssen.
> Für die Einhaltung der Vorgaben soll alleine der Fahrer
> verantwortlich sein. Also kein Gang durch die Institutionen.
das wär ja mal was....
> Ob diese Regelung tatsächlich, wie in CCC berichtet, für fast
> 50 Prozent der Gespannkombinationen in D zutrifft, wage ich
> zu bezweifeln.
grundsätzlich wohl nicht. beim einen wirds wohl an den reifen scheitern, beim anderen an der ask usw.....
Gruß Uwe, genannt fisheye