Guten Tag zusammen,
ich möchte euch mal über den erfreulichen Fortgang der Dinge berichten.
Das Urteil des FG Köln könnt ihr euch via googeln in ganzer Länge besorgen, also erspare ich mir hier die Einzelheiten.
Das ZFA München hatte meinen Einspruch gegen Besteuerung nach Hubraum andauernd abgelehnt mit z.T. den aberwitzigsten Begründungen, wie z.B. daß das Urteil vom FG Köln nur für Geländewagen gelten würde. Mein Verdacht, daß das ZFA dieses Urteil gar nicht vorliegen hatte hat sich bestätigt. Ich habe dem ZFA dann einen Ausdruck zugefaxt.
Gestern habe ich dann einen Brief vom ZFA bekommen:
Mein Vivaro ( ohne 2. Sitzbank, also nur 5 bzw. 6 Sitzplätze insgesamt) erfüllt die Voraussetzungen eines MehrzweckFz M 1 AF. Mein Einspruch ruht, bis die Kölner Geschichte entschieden ist.
Wesentlich ist jetzt, wieviele Sitzplätzze ihr habt. Selbst wenn eure Steuerbescheide mangels Einsprüchen schon rechtskräftig sind, könnt ihr eine Aufhebung oder Änderung der Bescheide versuchen.
Grüße,
Öldruck