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Re: Steuererleichterung >2,8t; Versicherung?? (617 Klicks)

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Dixieland (Gast)  
07.07.04
Hallo zusammen,

zum Thema Auflastung hatte ich ein bisschen "Spaß", den ich Euch nicht vorenthalten wollte.

Ich hatte beim Kauf meines Vivaro bei meinem Freundlichen gesagt, dass ich das Mustergutachten bräuchte, um den Wagen aufzulasten. Als ich den Wagen holen wollte, war das Gutachten natürlich nicht da (Kunststück, der Verkäufer, mit dem ich zu tun hatte, hatte gekündigt, und der Neue wusste von nix). Der Schrieb kam dann per Fax aus Rüsselsheim, damit ist der Zulassungsdienst (ich hatte keine Zeit, das selbst zu machen) zur Zulassungsstelle bei der Kreisverwaltung. Resultat: Im Schein stand "ist ein Mehrzweckfahrzeug". Kombinationskraftwagen wollte die Mutti aufm Amt partout nicht reinschreiben, weil sie ja kein Gutachten lesen darf (sagte sie zumindest). Ich frage mich nur, wie sie dann auf Mehrzweckfahrzeug kam...
Ich bin dann zum TÜV gefahren, der riet mir, doch mal beim Finanzamt nachzufragen, ob Mehrzweckfahrzeug auch anerkannt wird. Anruf beim Finanzamt: Nein, muss Kombinationskraftwagen heißen. Wieder zum TÜV, der hat mir die Eintragung gemacht (übrigens ohne ins Gutachten zu schauen! Wieso auch? Steht ja drin, dass das Gesamtgewicht 2836 Kg ist), 37 Euronen gelatzt, dann wieder zur Zulassungsstelle, die haben den Kombinationskraftwagen in den Schein reingeschrieben, ich war nochmal 10 Euronen und jede Menge Nerven los. Und das Beste: Ich habe beim Finanzamt Bescheid gesagt, dass da eine Auflastung kommt, damit die nicht noch einen Änderungsbescheid machen lassen müssen (ist ja ein Neuwagen). Da sagt der Kerl doch zu mir: "Ach, das habe ich ja gar nicht im Computer... Na klar, der wird ja nach Gewicht besteuert, das kommt ja gar nicht zu mir"... Armes Deutschland. Ein Bekannter hat die Story in der Tageszeitung zu einer (Mundart-)Glosse verarbeitet...

Grüße
Tom
ThemaAutorDatum/Zeit

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