Hallo,
ich habe folgendes dem Finanamt geschrieben:
Einspruch gegen den Steuerbescheid
Kraftfahrzeugsteuer für BOR ** ***
Steuernummer: **********
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den mir heute zugegangenen Steuerbescheid lege ich hiermit Einspruch ein.Begründung:Bei dem zu besteuernden Kraftfahrzeug handelt es sich um einen sogenannten Kombinationskraftwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t und ist damit kein hubraumbesteuernder Personenkraftwagen mehr. Dieser unterliegt der Gewichtsbesteuerung. Ein entsprechender Antrag liegt bei.
Antrag auf Besteuerung nach Gewicht
Sehr geehrte Damen und Herren,für mein Kraftfahrzeug NISSAN mit der Steuernummer: *******, amtliches Kennzeichen: BOR ** *** beantrage ich die Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht von 2845 kg (Ziffer 15). Es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein Kombinationskraftfahrzeug mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Durch seine umklappbaren bzw ohne Werkzeug demontierbaren Rücksitze dient es wahlweise der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern. Nach dem Urteil VII R 115/97 des Bundesfinanzhofs vom 31.03.1998 werden solche Fahrzeuge nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert.
Zu Ihrer Information über die technischen Daten lege ich eine Kopie des Fahrzeugscheines bei
.Mit freundlichen Grüßen
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Anlage1 Fahrzeugscheinkopie