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Re: Rammschutzbügel erlaubt? (455 Klicks)

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Vivaro Life, PLZ 905xx
16.11.05
Hi Holger,

ich meine schon, daß es einen kleinen aber immerhin wichtigen Unterschied gibt.


Das Stahlrohr des Bügels wird sich nicht verbiegen, sondern eher der Bügel sich in der Halterung verziehen.

Beim Kopfaufprall (kann auch Körper sein) auf das Blech, drückt sich dieses ein bzw. verformt sich. Eine kleine Absorbierung also im Gegensatz zum Bügel. Gleichzeitig sind hier aber auch eindeutig die cm²-Belastungen auf den Körper geringer, weil sich die Kräfte auf eine größere Fläche verteilen.

Laß Dir mal von Deiner Frau 2x auf die Füße treten. 1x mit normalen Schuhen und 1x mit Pfennigabsätzen.
Kleiner Unterschied, große Wirkung;-)

Gruß
Helmut:-)U



Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend MercElcht.gif.
ThemaAutorDatum/Zeit

Rammschutzbügel erlaubt? (1212 Klicks)

Umar15.11.05

Re: Rammschutzbügel erlaubt? (565 Klicks)

Bernhard Basten15.11.05

Re: Rammschutzbügel erlaubt? (592 Klicks)

Helmut15.11.05

Re: Rammschutzbügel erlaubt? (739 Klicks)

Desperado16.11.05

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Kanig0516.11.05

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Bernhard Basten16.11.05

Re: Rammschutzbügel = Fußgängerschutz Nein Danke! (494 Klicks)

Desperado16.11.05

Re: Rammschutzbügel erlaubt? (455 Klicks)

Helmut16.11.05



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