Hallo Friedhelm,
für das Finanzamt oder den Zoll sollte ein Privatverkauf Deines EU-Fahrzeugs nicht relevant sein. Du hast das Fahrzeug ja "versteuert", sprich die Mehrwertsteuer abgeführt.
Steuerliche Vergünstigungen hast Du ja keine in Anspruch genommen, oder? Meines Wissens gibt es solche Weiterverkaufsfristen nur in den Fällen, wo eine solche Vergünstigung in Anspruch genommen wurde. Vielleicht kann uns Michael Anneé dazu weitere Informationen geben?
Du solltest nur aufpassen, dass sich die Anzahl Deiner Fahrzeugverkäufe in einem kleinen Rahmen bewegt, damit Dir kein gewerbliches Handeln unterstellt wird. Hierfür gibt es aber m. E. keinen festen Grenzwert, aber monatlicher Fahrzeugwechsel wird sicherlich nicht mehr als "privat", sondern als gewerblich eingestuft werden.
Und Tschüs
Oliver B-]