Hallo Dirk,
diese Aussage über Vermittlungsverträge bringt mich wieder einmal auf 180.
Würden Sie einen Wagen übernehmen und vor allen Dingen bezahlen, der verbeult, verkratzt oder sonst irgenwie beschädigt ist?
Ich nicht und auch kein anderer. Also wird der Vermittler doch genauestens das Fahrzeug begutachten, bevor er es seinen Kunden zur Übergabe anbietet. Das Risiko, das Fahrzeug nicht ausliefern zu können, ist für den Vermittler noch grösser, wenn er, wie bei vielen üblich, den Kfz-Brief vorab zwecks Zulassung bereits verschickt hat.
Vermittlung heißt, der Kunde beauftragt ein Unternehmen ein Fahrzeug nach seinen Wünschen in einem anderen Land einzukaufen. Dazu gehört in der Regel die Abfuhr der Fahrzeugeinzelbesteuerung an das zuständige Finanzamt des Kunden, die Erstellung der deutschen Papiere und die Überführung nach Deutschland. Wenn das Fahrzeug vermittelt wird, hat dieses garantiert keine Tageszulassung im Ausland, da der erste Besitzer ja bereits bei der Bestellung beim Werk als Käufer registriert ist.
Bei einem Fahrzeugverkauf durch einen deutschen Händler ist nicht immer die Gewähr gegeben, daß das Fahrzeug wirklich keine Zulassung im Ausland hatte, auch wenn es im Kfz-Brief nicht vermerkt ist.
Und übrigens, Ansprechpartner bei Problemen ist auch der Vermittler (bei uns ist es jedenfalls so), der ja gerne noch mehr Fahrzeuge "vermitteln" möchte. Denn noch immer zählt der Grundsatz: Ein zufriedener Kunde kommt wieder und dieser macht die beste kostenlose!! Werbung.
Viele Grüsse G. Koken