Hallo,
grundsätzlich ist bei der Wandlung zu beachten, dass innerhalb der ersten 6 Monate der Händler beweisen muss, dass das Fahrzeug nicht fehlerhaft ist. Nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass das Fahrzeug fehlerhaft ist. Hierbei wäre es am besten, wenn Du Deinem Händler jeden Mangel schriftlich mitgeteilt hat; sonst hast Du möglicherweise Beweisnot.
Ansonsten musst Du die Wandlung dem Händler gegenüber schriftlich und formlos mtteilen. Akzeptiert er die Wandlung, so musst Du Dir je angebrochene 1000 gefahren km 0,67 % vom Kaufpreis als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Mögliche Beschädigungen werden ebenfalls abgezogen. Den Rest Geld müsstest Du dann erstattet bekommen!