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Werkstattsterben (1108 Klicks)

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D-45xxx, 207sw HDI1.6 (vorher 307LimoHDI110)
12.10.03
Hallo
in [forum.langzeittest.de]
schrieb matrimonio :
>
> Im Zuge der neuen GVO (Europarecht), die seit dem 01. 10.
> 2003 gilt, bleibt in der Händlernetzstruktur aller Hersteller
> - nicht nur bei PEUGEOT - fast kein Stein mehr auf dem anderen.
>
> Sämtliche Händlerverträge aller Hersteller sind entsprechend
> gekündigt worden und es wurden neue abgeschlossen.
>

Nun ja, meine Händler ist wohl auch dabei "durchgefallen".
Aber was bedeutet das nun in der Praxis?
Da ich anfangs ein "Problemauto" hatte, der lange Zeit in der
Werkstatt war, wurde ich bei meinem alten Händler sehr zuvorkommend behandelt.
Ich habe z.B. immer anstandlos (und kostenlos) einen vergleichbaren Ersatzwagen bekommen.
Ausserdem musste er ja für ein mängelfreies Produkt sorgen, und war zur Nachbesserung gezwungen.
Jetzt, da er kein Vertragshändler mehr ist, muss ich für Garantiearbeiten zu einer anderen Werkstatt gehen.
Wie sind die Zuständigkeiten?, mit was für Ansprüchen
kann/muss ich zu meinem alten Nicht-mehr-Vertragshändler, und
womit zu einem anderen Peugeot-Vertragshändler :-( :-( :-(



H.H.
207sw HDI1.6 (vorher 307LimoHDI110)
ThemaAutorDatum/Zeit

Werkstattsterben (1108 Klicks)

Heinz Höfling12.10.03

Re: Werkstattsterben (418 Klicks)

matrimonio12.10.03

Re: Werkstattsterben (373 Klicks)

Heinz Höfling12.10.03

Re: Werkstattsterben (386 Klicks)

Thomas30712.10.03

Re: Werkstattsterben (603 Klicks)

matrimonio12.10.03



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