Hallo,
ich habe heute mal eine Frage zum Vertragsrecht. Da im Forum in der Vergangenheit schon öfter das Thema Wandlung oder Rückgabe bei nicht behebbaren Fehlern angesprochen wurde, würde es mich mal interessieren was dagegen spricht. Nach den aktuellen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften ist bei Fehlern, die schon bei Übergabe der Ware vorhanden waren, zwar in erster Linie eine Nachbesserung anzustreben, jedoch hat man als Kunde das Recht die Ware zurück zugeben, wenn der Fehler nicht behoben werden kann. Bei den oft angesprochenen Softwarefehlern kann man doch davon ausgehen, dass diese schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren. Welche Argumente bringen die Händler, um die Rückgabe zu verhindern?
Gruss Torsten