Hi,
in meiner langjährigen Brufspraxis gab es bisher noch keinen Fall in dem eine solche Situation dem Halter eines Fahrzeuges zum Nachteil gereicht hätte. Erstmal läßt sich kein Zusammenhang zwischen einem Defekt und der Inspektion herstellen, außerdem ist der Inhalt der Garantieeinspektion so gehalten (nur Sichtprüfungen / keine Flüssigkeitswechsel) das hier keine Lebenszeitbeeinflussenden Maßnahmen stattfinden.
Gruß Volker M.
PS. Einfach mal den Händler fragen ob den Termin "passend" im Serviceheft einträgt. Ist auch in seinem Interesse!