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Re: Leihwagen (426 Klicks)

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matrimonio (Gast)  
26.05.03
Hallo,

auch wenn nur ein unverbindlicher Termin genannt ist, kannst Du nach Verstreichen dieses Termins eine Frist setzen.

Wenn diese Frist vergeblich verstrichen ist, musst Du eine Nachfrist von 2 Wochen setzen.

Wenn diese dann wiederum fruchtlos verstreicht, kannst Du von der Bestellung zurücktreten und Schadenersatz (nur für den Schaden, den Du nachweisbar hast) fordern.

Aber was soll das? Man muss mit dem Händler reden und unter Hinweis auf die möglichen Konsequenzen eine Lösung mit ihm finden (er kann meistens nichts für die Verzögerung). Und dann gibts auch schon mal ein Ersatzfahrzeug.

Wie gesagt, reden muss man miteinander. Das ist auf jeden Fall besser, als zu schreiben.

Gruss

matrimonio
ThemaAutorDatum/Zeit

Leihwagen (960 Klicks)

Jojo23.05.03

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Re: Leihwagen (426 Klicks)

matrimonio26.05.03

Re: Leihwagen (497 Klicks)

Jojo26.05.03



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