Hast Du noch eine andere Peugeot-Werkstatt in Deiner Nähe? Du bist ja schließlich bei Reparaturen nicht an einen bestimmten Händler gebunden, sondern beliebige andere Peugeot-Händler dürfen diese Mängel im Rahmen der 2-Jahres Garantie (im Unterschied zur Gewährleistung) ebenso beheben, denke ich (sollte auch im Vertrag bzw. im Bestellformular stehen). Der aktuelle Reparaturauftrag samt Termin gilt natürlich trotzdem als erteilt.
Zum Thema Wandlung und Garantie und Gewährleistung hat Google hier noch folgendes ausgespuckt:
[
www.anwalts-net.de]
Lt. diesem Text muß man u.a. jedenfalls damit rechnen daß man 0,67% des Vertragspreises je gefahrene 1000km weniger erstattet bekommt.
Bei Wandlung gilt die freie Peugeot-Händlerwahl natürlich nicht, da gilt natürlich der Vertragspartner.
Abschließend: Ich bin kein Anwalt, Dies ist nicht verbindlich, und viel Glück!
Wer war eigentlich der Händler?