Hallo, Leute!
Hab' mir gerade mal meinen Kaufvertrag bei einem Essener KFZ-Händler durchgelesen. Der handelt mit verschiedenen Marken, u.a. Peugeot ("KFZ-Discounter").
Dort steht wörtlich:
Das alleinige (!) Eigentumsrecht bleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Verkäufer und geht nach Begleichung des Kaufpreises ohne jegliche Einschränkung (außer Ummeldung) auf den Käufer über.
Das Fahrzeug hat eine Tageszulassung auf den ausliefernden Händler.
Soweit die Ausführungen in meinem Kaufvertrag.
Es ist übrigens KEIN Re-Import, sondern ein Fahrzeug für den deutschen Markt, ausgestattet gemäß Preisliste Peugeot Deutschland vom 01.05.2004 (steht auch im Vertrag!)
WO SOLL HIER DER HAKEN SEIN??
Grüße aus Hürth
PETER