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Re: Innenreinigung (479 Klicks)

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funny (Gast)  
21.08.02
Hallo Leute,

zu dem Thema war gerade in der Autobild ein Bericht:
Wenn das Auto baden geht ...

Sintflutartige Regenfälle, Sturmschäden, Blitzschlag – wann zahlt die Versicherung, wenn das Auto von Wind und Wetter ruiniert wird?




19.07.2002 - Hamburg In Braunschweig standen Tiefgaragen unter Wasser, in Holstein stürzten entwurzelte Bäume auf die Straße und in Hamburg schlugen Blitze ein. Ein wahres Unwetter peitschte im Juli über Norddeutschland hinweg – und ruinierte zahlreiche Autos. Wer dann nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss für die Schäden selber in die Tasche greifen. Nur Kasko-Kunden können auf die Versicherung hoffen. Doch was wird gezahlt und was nicht? autobild.de fragte den ONTOS-Versicherungsexperten Bernd Schmitz.

AUTOBILD: "Der klassische Blechschaden durch abgerissene Äste oder gar Bäume – zahlt das meine Teilkasko?" Schmitz: "In jedem Fall. Bei umstürzenden Bäumen oder herab fallenden Ziegeln besteht grundsätzlich Deckung durch die Teilkasko. Die tritt immer ein, wenn durch den Sturm etwas gegen das Auto geschleudert wird, also zum Beispiel auch "wild gewordene" Mülltonnen. Auch wenn der Sturm einem die Fahrzeugtür aus der Hand reißt und sie schlägt irgendwo an, ist das versichert."

AUTOBILD: "Gilt das auch, wenn eine Sturmböe mein Auto in den Graben drückt?" Schmitz: "Grundvoraussetzung: die Böe muss Windstärke 8 erreichen. Dann kann die Teilkasko greifen, sofern das Fahrzeug trotz Gegenlenkens schlichtweg von der Straße geweht wird. Bei Fehlreaktionen wie Verreißen des Lenkradesbund anschließendem Crash hilft nur die Vollkasko. Denn die zahlt – mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit – immer."

AUTOBILD: "Also auch, wenn der Fahrer durch einen Blitz so erschreckt wird, dass er dadurch einen Unfall verursacht?" Schmitz: "Ja. Für eigene Schäden zahlt die Vollkasko, fremde Schäden übernimmt natürlich die Haftpflicht."

AUTOBILD: "Und wenn der Blitz das eigene Auto trifft und alle Steuergeräte außer Gefecht setzt?" Schmitz: "Unmittelbare Schäden durch einen Blitz sind gedeckt. Also Dellen durch vom Blitz gefällte Bäume genauso wie durch Blitzschlag zerstörte Elektronik. Nicht jedoch ein daraus resultierender Unfallschaden, der wäre nur durch eine Vollkasko versichert."

AUTOBILD: "Gilt dass auch, wenn jemand unvorsichtigerweise eine hoch überflutete Straße benutzt und der Motor einen sogenannten Wasserschlag erleidet?" Schmitz: "Eine schwierige Frage. War eine überflutete Unterführung nicht erkennbar, haben Gerichte vereinzelt schon entschieden, dass dieser Schaden auch über die Teilkasko versichert ist. Mehrheitlich erkennen Gerichte aber in diesen Fällen auf einen Vollkaskoschaden. Das gilt natürlich erst recht, wenn die Überschwemmung erkannt und trotzdem drauf losgefahren wurde. Dann wird in jedem Fall geprüft, ob nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Denn dann muss auch die Vollkasko nicht zahlen. Grundsätzlich gilt, dass jeder Fall für sich betrachtet und entschieden werden muss."
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Innenreinigung (1026 Klicks)

sam08.08.02

Re: Innenreinigung (356 Klicks)

Olaf08.08.02

Re: Innenreinigung (369 Klicks)

Volker Arndt08.08.02

Re: Innenreinigung (450 Klicks)

sam09.08.02

Re: Innenreinigung (479 Klicks)

funny21.08.02



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