Holger- schrieb:
>
> sorry, aber ich finde in deinem fall, dass du wirklich selbst
> schuld bist.
Seh ich auch so.
Es wäre gut gewesen, wenn der Reifenhändler auf die andere Schlüsselweite hingewiesen hätte. Eine Verpflichtung dazu hat er vermutlich nicht.
Anders hätte es ausgesehen, wenn der Peugeothändler die Reifen und Felgen geliefert hätte. Ob sich da ein Anspruch auf Schadensersatz ableiten läßt ist aber fraglich.
Wir wollen ja auch keine amerikanischen Verhältnisse haben,
dann hätte die Bedienungsanleitung mehrfache Telefonbuchausmaße.
Ich meine damit so nette Sachen wie:
o Tempomat während der Fahrt im Wohnmobil einschalten und nach hinten zum Kaffeekochen gehen.
o Oder: Rasenmäher sind nicht zum Heckeschneiden geeignet.
o Oder: Mikrowellen dürfen nicht zum Trocknen von Haustieren benutzt werden.