Hallo,
Deine Frage ist zwar schon einige Tage alt, doch ich möchte trotzdem was dazu sagen.
Ich weiß zwar nicht genau (obwohl selbst Banker) wie die 3-Wege-Finanzierung bei Peugeot aussieht. Wenn es aber eine Kreditfinanzierung und kein Leasing ist, ist die Sache einfach. Es liegen dann zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte vor. Eines, was den Fahrzeugkauf betrifft und ein zweites, was das Darlehen betrifft. Wenn Du das Fahrzeug als Privatmann (nicht als Firma) erworben hast, treffen für Dich die Bestimmungen des frühren Verbraucherkreditgesetzes zu. Dieses ist vor einigen jahren ins BGB (bürgerliche Gesetzbuch) integriert worden. Das heißt, Du hast nach 6 Monaten ein gesetzliches Kündigungsrecht für den Kreditvertrag. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Ausnahme hiervon nur, wenn der Kredit durch Grundpfandrechte besichert ist(Hypothek). Und zwar ohne Berechnung von Vorfälligkeitsentgelt (Zinsschaden). Nachzulesen in §489 BGB.
Ich denke aber, daß das gar kein Problem ist, schließlich ist Peugeot froh über jedes verkaufte Neufahrzeug. Du muß allerdings mit einem Abschlag beim Rücknahmepreis von Deinem Auto rechnen.
Gruß Thilo