> DIe Grenze von 50 m glit nicht
> für die NSW, wohl aber sind sie nur "bei schlechter Sicht"
> einzusetzen.
Das ist schon richtig, aber die gängigen Auslegungen dieser Paragraphen sprechen von ebendiesen 50 Metern... Einig sind wir uns jedenfalls, dass die Dinger NICHT für den Spaßgebrauch bestimmt sind...
> Das Argument "Verteuerung in der
> Kasko-Versicherung" von Peugeot, das ich hier im Zusammenhang
> mit dem angeblichen Modelljahr 2003 bereits zitierte, halte
> ich für stichhaltig.
Ich nicht. Denn erstens ist der 307 SW sowieso (trotz der Kunststoffkotflügel) nicht der günstigst eingestufte und zweitens habe ich das bei vielen Unterhaltungen mit Versicherungsleuten noch nie gehört... Außerdem muss ich sagen, dass Xenon-Licht dermaßen genial ist, dass ich sogar eine Stufe in der Kasko (die Haftpflicht kann hiervon keinesfalls betroffen sein) mehr zahlen würde...
Mathias