Hallo,
kennst du dich vielleicht noch etwas weitergehend mit Wandlung aus?? Insbesondere interessiert mich, wie lange man den Wagen wandeln kann. Geht das währende der gesamten 2 jährigen Garantiezeit?
Bei mir ist jetzt schon 5 mal wegen dem gleichen Problem nachgebessert worden. Zählt das alles schon als NAchbesserungsversuch, auch wenn man davor keine Wandlung mit Nachbesserungsfrist angedroht hat???
Vielen dank schon mal für die Hilfe. Werde aber auch nochmal mit einem Anwalt sprechen.
grüße
Michel