Taner schrieb:
> 1. habe eine einjährige Inspektion von meinem Vorkäufer für
> mein Peugeot 307 HDI übernommen. Da ich aber meine Inspektion
> nicht bei Peugeot sondern bei ATU gemacht habe, soll diese
> entfallen sein. Ist das so richtig?
Ich habe nicht ganz verstanden, was du da jetzt sagen wolltest, aber interpretier das so: Peugeot betrachtet die letzte planmässige Inspektion als nicht erledigt, weil sie bei ATU und nicht bei Peugeot durchgeführt wurde? Herstellerzwang besteht nicht mehr. Solange die Inspektion nach den Massgaben des Herstellers durchgeführt wurde, sollte das kein Problem sein. Ein umfängliches Arbeitsprotokoll ist dabei unerlässlich.
> 2. Daher bin ich in eine kleine Werkstatt gegangen, weil ich
> Probleme mit der Kupplung habe. Dort wurde festgestellt, dass
> die Kupplung und die Schwungscheibe zerstört waren. Habe ich
> trotzdem die Möglichkeit Garantie geltend zu machen, oder
> muss ich nach Peugeot?
Hier denke ich mal, die fälligen Garantiearbeiten sollte Peugeot selbst durchführen dürfen. Die Reparatur bei der freien Werkstatt machen zu lassen und hinterher bei Peugeot zur Erstattung vorzulegen dürfte nicht funktionieren. Wenn der Mangel auf einen Fehler bei Peugeot zurückzuführen ist, dann haben die auch das (Vor-)recht, für Abhilfe zu sorgen. Erst wenn das abgelehnt wird, besteht bei einer Klage Chance auf Recht.
> Mein Wagen hat jetzt 72.000 gelaufen
> und ist vomm 03.2002!
Aber dann hat er doch so oder so keine Garantie mehr?
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Als ich noch (Auto)Gas gab: