Wollte mal über Fortgang berichten:
War beim freundlichen Händler und habe ihn gebeten sich des Problems mit der rutschenden Kupplung nach 30.000 Km bei einem knapp 2 Jahre alten Peugeot 1,6 Liter Benziner anzunehmen, bzw. das Problem auf Garantie zu beheben.
Das Händlerargument :
"..Kupplung ist ein Verschleissteil und fällt nicht unter die Garantie.."
habe ich damit beantwortet, dass er mir dann bitte erklären möge, wie es sein kann dass die Kupplung nach 30.000 Km bei sachgemässem Umgang mit dem Fahrzeug verschlissen sein könne .... evtl. sei ja eine Feder gebrochen oder der Simmerring(*schreibt man das so richtig*)undicht ...??
(Ich benutze das Fahrzeug nicht im Anhängerbetrieb, mache keine Kavalierstarts, habe keinen Fuss auf der Kupplung und fahre seit über 30 Jahren die verschiedensten PKWs ohne bisher auch nur einmal ein Kupplungsproblem gehabt zu haben)
Der Händer sagte zu es prüfen.
Gesagt getan:
Getriebe raus und ....
Kein Defekt vorhanden ausser der verschlissenen Kupplungsscheibe festzustellen.
Also keine Feder gebrochen, keine Simmerring undicht....
nur eine verschlissene Kupplungsscheibe.... :-O
Das ginge nicht auf Garantie, man könne höchtens einen Kulanzantrsg stellen .
Ich habe daraufhin bei Peugeot angerufen und den Fall freundlich und dachlich geschildert.
mit dem Ergebnis:
Der Händler muss einen Kulanzantrag stellen .
D.h. ich habe zunächst die Reparatur bezahlt und muss jetzt auf die Dinge warten die da kommen...
Hat denn hier jemand ganz konkret beim ==> Benziner, nicht beim Diesel <==
auch das Problem mit einer verschlissenen Kupplung bei geringer KM Leistung gehabt??
Und wenn ja,
liess sich eine Ursache feststellen ?? ,
bzw.
wurde die Sache im Rahmen der Garantie oder Kulanz seitens Peugeot geregelt ???
Die beiden obigen Berichte sagen leider nicht konkret aus,
-ob es beim Diesel oder beim Benziner auftrat
und
-bei welcher KM- Leistung
und
-was defekt war ...???
Vielen Dank vorab
Viele Grüsse von einem aufgrund der Kupplungsrechnung verarmten Peugeotfahrer
m.fischer