Auf den ersten Blick dachte ich nur: o bitte lass es machen!
Also parallel zum Hauptscheinwerfer geht gar nicht. Der TÜV steigt dir dann zu Recht aufs Dach. Inwieweit die Nebler als Tagfahrlicht einsetzbar sind, entzieht sich meiner Kenntnis. An den Pflichtmaßen bezüglich der Fahrzeugkanten dürfte es nicht scheitern, aber sie dürften in der Bauform eh nicht als Tagfahrlich (TFL) benutzbar sein. Nach §17 Ziffer 3 der StVO sind Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht zulässig, als Richtwert gilt 80 m, und auch nur im Zusammenhang mit Standlicht ...?
In Österreich sind serienmäßige Nebelscheinwerfer (NSW) als TFL erlaubt, wenn sie gedimmt werden, das ist z.B. beim Golf neuerer Bauart kein Problem.
Eine einfache Schaltung, die die Leuchten als Nur-Tagfahrlicht mit reduzierter Wattage (falls überhaupt erhältlich - NSW haben sowas um 21 Watt, TFL nie mehr als 10 W) betreibt (mit pflichtgemäßer Abschaltung bei echtem Fahrlicht), dürfte leicht hinzubekommen sein.
Richtig lustig dürfte aber der Anschluß als Nebelscheinwerfer werden. Selbst wenn du die passenden Anschlüsse findest, ggf. ein Relais nachrüstest, musst du noch eine Werkstatt finden, die dir die Funktion freischaltet...
Vielleicht ist es bei allem dann die beste Variante, du kaufst dir für die im erstandenen Kühlergrill eingebauten NSW einen passenden Satz TFL als Ersatz mit Steuergerät etc. und ABE, dann ist der ganze Krams auch vorschriftsmäßig und Ende.
Tagfahrlicht im Scheinwerfer lässt sich bei praktisch allen 307ern aber auch einfach durch Programmierung der "Skandinavien"-Schaltung nachrüsten - quasi "für umme".
----
Als ich noch (Auto)Gas gab: