Vielleicht ein interessanter Tipp für Neuwagenbesitzer, die Winterreifen benötigen:
Das Ersatzrad ist i.d.R. identisch mit der Fahrbereifung und wird ja nur im Notfall benötigt. Vielleicht nimmt der Peugeot- oder auch Reifenhändler diesen neuen Sommerreifen beim Kauf eines Satzes Winterreifen in Zahlung. Als Ersatzrad wird dann im Sommer ein Winterreifen und im Winter ein Sommerreifen mitgeführt. Im Fall des Falles kann bis zur Behebung des Reifenschadens weitergefahren werden (Mir ist nicht bekannt, dass dies im Notfall unzulässig wäre. Weiss jemand gegenteiliges?
Mein Händler würde mir für das neuwertige Ersatzrad mit Felge (Dunlop Sport SP 2000 E - 205/55R16 91 V - auf Felge 6.5x16) 100,00 Euro beim Kauf von Winterreifen anrechnen.