Volker Arndt - Moderator schrieb:
>
> Noch ein Aspekt übrigens: bei Remplern mit aufgesetzter, aber
> nicht genutzer abnehmbarer Kupplung geht die Rechtssprechung
> mitunter von einer Mitschuld des AHK-Besitzers aus nach dem
> Motto: hätte er sie abgenommen, wäre nicht soviel passiert.
Hallo Volker!
Wenn ich die Kupplung
nicht abnehmen würde bei
Nichtbenutzung wäre ich ja schön blöd, denn dann hätte ich ja die starre nehmen können. Da ich davon ausgehe, dass andere das ähnlich sehen, halte ich den Fall sowieso für ziemlich unwahrscheinlich. Und im übrigen: Solange mir nicht jemand konkret Urteil mit Datum und Aktenzeichen liefert, halte ich das Ganze für ein Gerücht, um nicht zu sagen eine Sch..hausparole.
Gruß
Rolf