Hallo Christiane,
Dennis hat ja schon einen Großteil Deiner Frage beantwortet.
Reimporte erhalten vom Fahrzeughersteller eine sogenannte COC-Bescheinigung. Diese "wandert" mit dem Neuwagen vom Werk zum ausländischen Händler, evtl. zum Reimporteur nach D oder zum Endkunden.
Die COC-Bescheinigung benötigt man, um in D einen Fahrzeugbrief zu beantragen. Dies kann der Endkunde selber auf seiner Zulassungsstelle tun, oder oder läßt den Brief durch den Reimporteur ausstellen. Die COC-Bescheinigung wird dabei "entwertet" durch einen Auftrag in der Art "Fahrzeugbrief Nr. xxx ausgegeben".
Der Brief ist anfangs blanko und enthält noch keinen Besitzer. In der Rubrik "Bemerkungen" findet sich aber häufig ein Hinweis auf die Person, die den Brief beantragt hat.
Wenn Du dann mit dem Blankobrief zu Deiner Zulassungstelle gehst und den Wagen anmeldest, wirst Du als erster Halter eingetragen.
Und Tschüs
Oliver