Hi Michi,
Dennis hat mit seiner Aussage über das Querschnittsverhältnis recht. Du darfst nur die im Fahrzeugschein eingetragene Größe verwenden.
Beim Geschwindigkeitsindex kann man aber auch Winterreifen verwenden, die für eine niedrigere Geschwindigkeit ausgelegt sind. Du kannst also auch Winterreifen verwenden, die nur bis 160km/h zugelassen sind, brauchst dann aber einen Aufkleber in deinem Blickfeld, der dich auf die max. zulässige Geschwindigkeit der Winterreifen hinweist. Wer es noch genauer wissen will, kann das ganze in §36 der StVZO nachlesen.
Gruß
Marko
Nur noch 19 Tage, dann ist er da.:-))!