Hallo zusammen,
mach ich mich doch mal wieder etwas ungeliebt ;-)
Aus der StVZO:
(8) Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die beim Öffnen der Fahrzeugtüren nach rückwärts leuchten, sind zulässig;
für den gleichen Zweck dürfen auch rote rückstrahlende Mittel verwendet werden.
(9) Vorzeltleuchten an Wohnwagen und Wohnmobilen sind zulässig. Sie dürfen nicht während der Fahrt benutzt
und nur dann eingeschaltet werden, wenn nicht zu erwarten ist, daß sie Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen blenden.
Eine Umfeldbeleuchtung ist danach wohl nur zulässig, wenn ihr aus eurem Zafi ein Wohnmobil macht :-))!
MfG Walter