Hallo Peter,
> möchte darauf hinweisen das es "die gesetzlichen zwei Jahre
> Garantie"
> nicht gibt. Sondern nur 6 Monate das andere ist die
> Gewährleistung.
> Es gibt immer noch Händler / Verkäufer die diesen Unterschied
> nicht kennen
Nicht böse sein, aber es gibt auch immer noch Kunden, die den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht verstanden haben. ;-)
Kurz zusammengefaßt:
1. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Neufahrzeugen 2 Jahre und kann ausschließlich gegenüber dem Verkäufer in Anspruch genommen werden. In den ersten sechs Monaten wird gilt der Grundsatz, dass ein auftretender Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs angelegt war. Möchte der Händler dies bestreiten, muß er dies beweisen. Nach sechs Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein. Ab dann muß - im Zweifel - der Kunde beweisen, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe angelegt war. Der Kunde ist also in den ersten sechs Monaten in einer starken Position und in den folgenden 18 Monaten in einer schwachen Position. Die Gewährleistung regelt auch, dass ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden muß!
2. Die Garantie ist ein privater Zusatzvertrag und kann vom Verkäufer oder Importeur oder Hersteller angeboten werden. Die Garantie kann an Bedingungen geknüpft werden (z.B. regelmäßige Inspektionen in Vertragswerkstatt). Die (Importeur-/Hersteller-)Garantie kann typischerweise bei allen Vertragshändlern in Anspruch genommen werden. Beim Importeur im Inland, beim Hersteller oft europaweit. Ein Ersatzfahrzeug gibt es im Rahmen der Garantie in der Regel nicht. Oft greift hier aber die Mobilitätsgarantie, die aber wieder an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Es empfiehlt sich daher, auch mal einen Blick in die Garantiebedingungen des Fahrzeugs oder der Mobilitätsgarantie zu werfen!
Viele Grüße
Oliver