Hallo Oliver,
eigentlich haben sie nicht gegen die Vereinsintressen verstossen.... Sie haben gar nichts gemacht.
Aber sie haben dagegen verstossen:
Zitat----------------
§10 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im voraus fällig. Über die Höhe der Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für Schüler und Studenten bis zu 50 Prozent ermäßigen.
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Definitiv. Uns somit greift wieder §5 Absatz 6.
Meine Meinung...