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Re: Ist Verkäufer gleich Werkstatt??? (585 Klicks)

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kate  
26.08.03
Hallo Andrea,

dann hast Du sicherlich Dein Wagen im Citroen "Autohaus am Stadtpark" gekauft. Genau dort habe ich mein Wagen auch gekauft. Das ist auch völlig legitim. Dieser Händler ist dann der Verkäufer/Verkaufshändler/DEIN Vertragspartner. Du hast also keinen Vertrag mit Citroen, CDAG oder irgendeinen anderen Vertragshändler in NRW abgeschlossen. Dieser Händler ist dann zukünftig Dein erster Ansprechpartner.

Aufgrund der sehr kundenfreundlichen Preise ( 9125 Euro Endpreis beim SX schon ohne handeln, sonst 12240 + 370 Metallic + 460 Überführung = 13070 Euros --> satte 3945 Euro Ersparnis / und da ist noch Verhandlungsspielraum!) ist dieser Händler sehr bekannt und offensichtlich nicht sehr beliebt. Das geht soweit, dass die anderen Vertragshändler sich weigern, Dein Fahrzeug zu warten etc. Siehe z.B. hier Alfredo (Moderator/Langzeittester im Huyndai Forum) hat sich deswegen keinen C3 --> siehe hier

[forum.langzeittest.de]

Ich hatte dann genau diese Problem. Hier vor Ort wurde ich beim Vertragshändler des Hauses verwiesen. Eine Klärung über die CDAG blieb ohne positive Ergebnisse, die CDAG stellte sich hinter dem Händler und gegen den Kunden. Ich hatte das Beschwerdeschreiben vorab per Mail an die CDAG von meiner beruflichen Mailadresse (die wir privat nutzen dürfen !) geschickt. Mein Brötchengeber erhielt daraufhin ein Schreiben, in dem ich ohne Beweise/Belege und zu Unrecht beschuldigt wurde, Citroen in verleumderischer Art und Weise mit Mails einzudecken!!! ...

Leider war der Händler in Chemnitz auch nicht behilflich, einen anderen Vertragshändler bei mir in der Nähe zu finden, der dann die erste kostenlose Inspektion durchführt.

Da wünsche ich Dir viel Spaß und mehr Glück!

Desweiteren hat der C3 eine Reihe von Mängeln, die im Rahmen der Garantie nicht behoben wurden oder werden konnten. Hier habe ich daher den Verkaufshändler mit Fristsetzung zum 31.08. im Rahmen der Gewährleistung! in die Pflicht genommen. - Bisher erfolgslos, er verweist zu Unrecht (BGCool. auf die Citroen-Garantie, die ja jeder andere Vertragshändler auch erfüllen muss. Aber wenn die nicht wollen oder können ...
Hier verweise ich mal auf die Beträge in den letzten 2 Wochen.

Wenn Dein neuer Händler in NRW muckt, dann lasse die Mängel nicht über die freiwillige Citroen-Garantie beheben, sondern im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung durch das Autohaus am Stadtpark. Er hat für alle Kosten aufzukommen. Wie das Auto nach Chemnitz kommt, ist NICHT DEIN Problem. Entweder er bezahlt Benzin und Hotel oder er holt das Auto bei Dir ab. Oder er beauftragt eine Werkstatt in NRW zur Behebung des Mangels, wobei er die Rechnung der Werkstatt bezahlt und nicht Citroen AG Köln.


Ich kann Dir nur den Rat geben, vor Abschluß des Kaufs all diese Probleme in Chemnitz anzusprechen. Die werden immer sagen es gibt keine Probleme ..., Da solltest Du aber nachbohren und sagen, dass du Fälle kennst, wo es doch Probleme gibt und Du Kontakt zu anderen Kunden hast ...




Gruß
Reklamation - Die Chance zur Kundenbindung
ThemaAutorDatum/Zeit

Ist Verkäufer gleich Werkstatt??? (1025 Klicks)

Sunflower26.08.03

Re: Ist Verkäufer gleich Werkstatt??? (585 Klicks)

kate26.08.03

Re: Ist Verkäufer gleich Werkstatt??? (584 Klicks)

Steffi Klaus17.09.03

Re: Ist Verkäufer gleich Werkstatt??? (745 Klicks)

Wolfgang Grafeneder18.09.03



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