Hallo noch mal,
da ich, genau wie viele anderen hier auf der Seite, viele viele Mängel einfach nicht richtig behoben bekomme, mal eine Frage zu den rechtlichen Möglichkeiten, die ich eigentlich habe.
Bis wann, und ab wann kann ich meinen Kauf rückgäbgig machen?
Kann ich, wenn ich wegen einem Mangel in der Werkstatt war und kurze Zeit wieder damit stehenbleibe und mir ein Arbeitstag flöten geht Schadensersatz verlangen?
Kann ich die Kosten für die sämtlichen Werkstattfahrten von Citroen zurückverlangen???
Wenn sich da jemand auskennt, bitte ich im Mitteilung. Ich habe es nämlich satt mit meiner Karre.:-((