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Re: Fragen zum Thema Wandlung und "Schadensersatz" (696 Klicks)

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ka_te (Gast)  
26.11.04
Hallo,

der Verkäufer haftet mit einer Verjährungsfrist von 2 Jahren für die Mängelfreiheit zum Übergabezeitpunkt(!). Macht sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate bemerkbar, so wird angenommen, dass der Mangel (bzw. seine Ursache) schon zum Übergabezeitpunkt vorlag. Nach den 6 Monaten bis Ende 2. Jahr musst Du als Kunde nachweisen, dass der Mangel schon zum Übergabezeitpunkt des Autos vorlag. Dieses ist in der Regel unmöglich!!!

Daher sollte man immer versuchen, alle Mängel innerhalb der ersten 6 Monate zu entdecken. Wenn man einen Mangel entdeckt hat, dann verlangt man vom Verkäufer die Nacherfühlung. Bei der Nacherfüllung kann der Kunde wählen, ob er die Reparatur oder die Ersatzlieferung fordert. Der Verkäufer kann Deine Wahl ablehnen, wenn sie unverhältnismässig ist (z.B. wenn nur der Seitenspiegel defekt ist, dann kannst Du kein neues Auto verlangen).

Bei Dir treten ja nun mehrere Mängel auf, die Du sicherlich auch schon in den ersten 6 Monaten beim Händler nachweislich(!?) reklamiert hast, und die nach wie vor nicht beseitigt sind.(???)

Vom Kaufvertrag zurücktreten kannst Du, wenn der Verkäufer es nicht schafft, innerhalb einer von Dir gesetzten und angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) die angegebenen Mängel zu beseitigen.
Diese Fristsetzung ist nicht notwendig, wenn bereits mehrere Nacherfüllungsversuche (2-3) fehlgeschlagen sind oder der Verkäufer weitere Nachbesserungsversuche verweigert!!! Dann kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten.

So könnte man z.B. auch die Geschichte mit dem Wackelkontakt als Verweigerung des Verkäufers ansehen ;-)

Die "mehrere Nacherfüllungsversuche" müssen sich nicht auf ein und den selben Mangel beziehen. Hier wird das Auto in seiner Gesamtheit betrachtet !!! Wenn z.B. die Lichtmaschine defekt ist, dann hat das Auto einen Mangel. Wenn als nächstes der Motor defekt ist, dann hat das Auto einen Mangel. Wenn dann das Getriebe defekt ist, dann hat das Auto einen Mangel... Wenn nach 2-3 maligen Nachbesserungsversuchen immer noch/wieder ein Mangel auftritt, dann ist der Rücktritt möglich.


Allerdings muss es sich für einen Rücktritt um einen erheblichen Mangel handeln oder es muss sich um eine Vielzahl von Mängeln handeln.


Üblicherweise bekommt man einen Rücktritt vom Verkaufvertrag bei Autos nicht ohne Anwalt durchgeboxt. Weiterhin versuchen die Händler ihr Risiko auf den Hersteller/Generalimporteur abzuwälzen: "Köln muss die Rücknahme erst genehmigen". das ist FALSCH. Die Sachmängelhaftung betrifft nur den Verkäufer !!! und der Umfang der Sachmängelhaftung + Rechte des Käufers ist im Gesetz beschrieben (BGCool. . Die Probleme des Verkäufers mit dem defekten Fahrzeug ist nicht Problem des Kunden!!!


Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass die Citroen Deutschland AG in Köln ein sehr unseriöses Unternehmen ist, welches nachweislich gegen diverse Gesetze verstößt und Kundenmobbing betreibt. :-(-

Also, lass Dich nicht weiter verarschen und stelle dem Verkäufer den Eimer auf den Hof. Wenn er rumzuckt, dann gehe zu Deinem Anwalt. Der wird Dir die Erfolgsaussichten schildern. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, dann kann es bis zu einem Jahr dauern.

Bei mir hat es damals knapp 4 Monate gedauert (Schriftwechsel zwischen den Anwälten, Gutachten etc.) Als mein Anwalt dann angekündigt hat, die Klageschrift fertig zu machen, ging auf einmal alles ganz schnell ;-)



Rechte des Käufers bei Mängeln:
[dejure.org]

Nacherfüllung:
[dejure.org]

Rücktritt und Schadensersatz:
[dejure.org]
[dejure.org]
[dejure.org]
[dejure.org]
[dejure.org]
ThemaAutorDatum/Zeit

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