Hallo Klaus,
jetzt habe ich mir unter [
www.verkehrsportal.de]
auch mal diesen §52 gefunden, aber diese Vorschrift, dass Nebelscheinwerfer nur zusammen mit dem Abblendlicht leuchten dürfen, gilt nur dann, wenn der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist.
Ist er aber nicht bei unserem C3 :-)U
Ich konnte auch nichts finden, dass sie bei Fernlicht wieder ausgehen müssen, ungeachtet der 400 mm.
Oder habe ich da was übersehen?
Gruß
Berni