In Österreich gilt folgendes mit den Vierbeinern zu beachten:
- Kennzeichnung des Tieres durch Tätowierung oder Chip
- gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)
- größere Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) müssen angeleint werden
- Mitnahme eines Maulkorbes und des Impfbuches wird empfohlen
LG
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.04.09 11:15.