27.02.04
Hallo,
leider Pech gehabt bei so einem guten Auto,
aber zu
1. Nicht mehr steuerbefreit, weil zwar 5l Auto, aber E3 nicht E4,

hatte ich auch mal bei einem Händler, ist ein Grund, den Wagen zurückzugeben, sprich Wandlung, wenn man einen Zeugen hat (Ehemann oder so geht auch). Wir haben damals diefehlende Steuerersparnis für einen gewissen Zeitraum eingeklagt (ca. 1000 DM):
2. Anhängerkupplung nur abnehmbar lieferbar, Mehrkosten: 250,- €
Hatte ich mir auch überlegt, aber lt. Audi ist die Last nur ca. max. 350 kg, da die Alu-Karosse sonst Probleme kriegt. AHK wohl auch nur so teuer machbar...
. Dachgepäckträger bei Open Sky doch nicht möglich., ist auch mein Kenntnisstand, geht nur mit aufwändigen Basteleien, aber der Wagen hat viel Platz!


Hoffe, es läßt sich eine Einigung finden, z. B. Kaufpreis runter, aber grundsätzlich hat der Wagen mehrere zugesicherte Eigenschaften nicht, daher ist der Vertrag nicht erfüllt, egal, ob es schriftlich fixiert wurde oder nicht.


Gruß,
falko
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Anhängelast 1,4l TDI ????? Eilt!! (9356 Klicks)

Diana Scherkus27.02.04

Re: Anhängelast 1,4l TDI ????? Eilt!! (6872 Klicks)

Friedmar Kröner27.02.04

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Bernd Evers10.09.04

Anhängelast 1,2(!) TDI ? (6415 Klicks)

Bernd Rekowski19.11.04

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Bernd Eves15.07.05

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Michael Thorn19.12.06

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klaus gawlista25.04.13